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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Widerrufsbelehrung (Dem
Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.)
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang
der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2
EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit
Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Electricon GmbH, Billstraße 199, 20539 Hamburg, Tel.
+49 15221639440,
E-Mail: info@electricon.eu
Widerrufsfolgen
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene
Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache
und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die
Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware,
wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen
sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn,
dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und
bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen
Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
Die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternhemer im Sinne des §14
BGB.
Allgemeine
Verkaufsbedingungen (AVB) bei B2B
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) von der Electricon
GmbH (nachfolgend „Electricon“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit
Electricon’s Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer
Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die
Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), ohne Rücksicht darauf,
ob Electricon die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433,
651 BGB). Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch
für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen
mit demselben Käufer, ohne dass Electricon in jedem Einzelfall wieder auf sie
hinweisen müssten.
(3) Electricon’s AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als Electricon ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise
auch dann, wenn Electricon in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn
vorbehaltlos ausführt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein
schriftlicher Vertrag bzw. Electricon’s schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom
Käufer Electricon gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,
Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen
Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder
ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Electricon’s Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch,
wenn Electricon dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige
Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen
hat, an denen Electricon sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist
Electricon berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach seinem
Zugang bei Electricon anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder
durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
§ 3 Lieferfrist und
Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von Electricon bei Annahme
der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die
Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.
(2) Sofern Electricon verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Electricon
nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung),
wird Electricon den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig
die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch
innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Electricon berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung
des Käufers wird Electricon unverzüglich erstatten. Als Fall der
Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht
rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn Electricon ein
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Electricon’s gesetzliche
Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die
Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B.
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben
unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des
Käufers gem. § 8 dieser AVB.
(3) Der Eintritt Electricon’s Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
Gerät Electricon in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz
seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede
vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert),
insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware.
Electricon bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden
oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden
ist.
§ 4 Lieferung,
Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen
und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Electricon
berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen,
Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf
geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung
der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung
oder verzögert sich Electricon’s Lieferung aus anderen, vom Käufer zu
vertretenden Gründen, so ist Electricon berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu
bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz
zuzüglich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet
Electricon eine pauschale Entschädigung i.H.v. 2,00 EUR pro Kalendertag und
Palettenstellplatz, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer
Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
(4) Der Nachweis eines höheren Schadens und Electricon’s gesetzlichen Ansprüche
(insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung)
bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche
anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass Electricon überhaupt
kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale
entstanden ist.
§ 5 Preise und
Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten Electricon’s
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager,
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Wechselkursschwankungen,
Lohnsteigerungen, Werkstoffverteuerungen oder sonst auf einem unkalkulierbaren
und nicht vom Veräußerer vorhersehbaren Umstand beruhen, können an den Käufer
weitergegeben werden. (3) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die
Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten
Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche
Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach
Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt Electricon nicht zurück, sie werden
Eigentum des Käufers; ausgenommen sind tauschfähige Euro-Paletten.
(4) Der Kaufpreis ist fällig gemäß Auftagsbestätigung oder Rechnung zu zahlen,
spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware.
(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der
Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz zu verzinsen. Electricon behält sich die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt Electricon’s
Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu,
als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln
der Lieferung bleibt § 7 Abs. 6 unberührt.
(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass Electricon’s Anspruch auf
den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z.B.
durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Electricon nach
den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls
nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Electricon’s gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung
(gesicherte Forderungen) behält Electricon sich das Eigentum an den verkauften
Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger
Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur
Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat Electricon unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Electricon
gehörende Ware erfolgt.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung
des fälligen Kaufpreises, ist Electricon berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des
Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den
fälligen Kaufpreis nicht, darf Electricon diese Rechte nur geltend machen, wenn
Electricon dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt
hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist.
(4) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In
diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung Electricon’s Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren
vollem Wert, wobei Electricon als Hersteller gilt. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht
bestehen, so erwirbt Electricon Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der
verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das
entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe
Electricon’s etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur
Sicherheit an Electricon ab. Electricon nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2
genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben Electricon ermächtigt.
Electricon verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen Electricon gegenüber nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist
dies aber der Fall, so kann Electricon verlangen, dass der Käufer Electricon die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten Electricon’s Forderungen
um mehr als 10%, wird Electricon auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach
Electricon’s Wahl freigeben.
§ 7 Mängelansprüche des
Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich
Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter
Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit
individualvertraglich nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt
bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen
Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage Electricon’s Mängelhaftung ist vor allem die über die
Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die
Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen
(auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in
gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen
Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und
3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B.
Werbeaussagen) übernimmt Electricon jedoch keine Haftung.
(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich
bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Electricon hiervon
unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige,
wenn sie innerhalb von 5 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und
Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und
Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen,
wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist
Electricon’s Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, ist Electricon berechtigt, die
geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen
Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum
Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(6) Der Käufer hat Electricon die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu
Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die
mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an Electricon
zurückzugeben.
(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Electricon,
wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein
Mangelbeseitigungsanspruch des Käufers als unberechtigt heraus, kann Electricon
die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt
verlangen.
(8) Eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände
erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Vom Handel oder Verbraucher
retournierte Ware (sog. B- oder Retourenware) gilt als gebrauchte Ware.
§ 8 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haftet Electricon bei einer Verletzung von vertraglichen
und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet Electricon – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet
Electricon nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist Electricon’s
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit
Electricon einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen hat Das gleiche gilt für Ansprüche des
Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der
Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn Electricon die Pflichtverletzung zu
vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 9 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist
für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
§ 10 Garantieausschluss
Vereinbaren die Parteien im Kaufvertrag den Ausschluss sämtlicher Garantie-
und Gewährleistungsrechte, so hat der Käufer vor Weiterverkauf oder sonstiger
Weitergabe der Waren die Garantiekarten des Herstellers zu entfernen sowie
jegliche Kommunikations- bzw. Garantiehinweise (insbesondere die Servicehotline
des Herstellers) auf der Verpackung oder den Begleitmaterialien unkenntlich zu
machen.
§ 11 Rechtswahl und
Gerichtsstand
(1) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Electricon und dem Käufer
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller
internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere
des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten Electricon’s Geschäftssitz in Hamburg. Electricon ist jedoch auch
berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
(3) Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AVB oder des Liefervertrages als
unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und
weiterhin wirksam.
(4) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen AVB Regelungslücken enthalten,
gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen
als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AVB vereinbart hätten, wenn sie
die Regelungslücke gekannt hätten.
Electricon GmbH, Geschäftsführer: Belal Shida,
Billstraße 199, D-20539 Hamburg, E-Mail:
info@electricon.eu
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